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Bestechung / Korruption

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Beteiligte

Rechtsgebiet:
Bestechung / Korruption
Stichworte:
Bestechung, Korruption
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Da bei der Privatbestechung mehrere – mindestens drei – Parteien involviert sind, müssen folgende Begriffe auseinander gehalten werden:

Bestechender

Als Bestechender wird diejenige Person bezeichnet, welche den ungebührlichen Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt.

Bestechungsgewinner

Bestechungsgewinner ist entweder der Bestechende selber oder ein Dritter, wie z. B. das Unternehmen, für welches er tätig  ist. Das wird oftmals eine juristische Person sein.

Bestochener

Bestochener ist diejenige Person, die die Zuwendung erhält. Das Gesetz nennt exemplarisch den Arbeitnehmer, den Beauftragten, die Hilfsperson sowie den Gesellschafter.

Bestechungsopfer

Bestechungsopfer ist das Unternehmen oder die Privatperson, welche mit dem Bestochenen durch ein besonderes Treueverhältnis verbunden ist.

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