Der Rechtsanwalt (auch kurz Anwalt oder Advokat) ist der vertraglich Beauftragte in Rechtsangelegenheiten (Berater oder (Prozess-)Vertreter) oder gesetzliche Vertreter (Beistand, amtlicher Verteidiger), der für Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen bei Gegenparteien, vor Behörden oder Gerichten auftritt und die Interessen seines Auftraggebers vertritt.
Der Mediator (auch Vermittler) ist die Person, die die Streitparteien in einem strukturierten und freiwilligen Verfahren zu einer einvernehmlichen Streitbeilegung führen soll.
Der Rechtsanwalt (je nach Kanton auch Fürsprecher (BE), Fürsprech (SO) oder Advokat (BS) bezeichnet) ist die Berufsbezeichnung für jene Anwälte, die im Anwaltsregister eingetragen und für die Prozessführung zugelassen sind. Von Anwaltsrecht wird im Zusammenhang mit den Fragestellungen der Berufsausbildung, der Anwaltszulassung, der Organisation von Kanzlei oder Anwaltsfirma, den Berufs- und Standesregeln, der Berufsausübung und den Anwaltshonoraren gesprochen.
Der Mediator begleitet Konfliktparteien in einem strukturierten, freiwilligen Verfahren zur konstruktiven Streitbeilegung.